Aufgaben und Ziele
Gemäß § 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Erziehung und Förderung ihrer Persönlichkeit. Durch die von uns angebotenen Hilfeformen möchten wir dazu beitragen, dass die Jugendlichen sich angenommen und geborgen fühlen können.
Wie die Erfahrung zeigt, befindet sich ein großer Teil der Jugendlichen zum Zeitpunkt der Aufnahme in einer Phase unterschiedlichst ausgeprägter Desorientierung. Die Selbstvorstellung eigener Identität ist i.d.R. diffus und/oder durch negative bzw. unrealistische Selbst-Fremd-Bilder geprägt. Entsprechend brauchen sie Zeit sich selbst mit ihrer Vergangenheit, mit dem Erlebten konkret auseinanderzusetzen.
Als ein zentrales Ziel sehen wir die Fähigkeit zum Aufbau von Bindungsfähigkeit. Unseres Erachtens ermöglicht erst das Aushalten einer Nähe zum Gegenüber eine Orientierung mit entsprechender Perspektivenentwicklung. Dem Kind bzw. Jugendlichen soll die Möglichkeit gegeben werden, sich selbst in der Begegnung mit dem anderen entdecken zu können. Dazu zählt auch die Akzeptanz des eigenen Körpers, die Gefühle, das geistige Potential, diverse Schwächen sowie die Wahrnehmung der Vergangenheit als Teil der Persönlichkeit akzeptieren zu können. Die Reflektion bisheriger Lebenserfahrungen ist zentrale Grundlage zur weiteren Lebensplanung und Lebensbewältigung. Hierzu zählen die Bearbeitung erlittener Kränkungen, die Aufarbeitung von Schuldgefühlen und traumatischen Erfahrungen, aber vor allem die Nutzung von positiven (Kindheits-) Erfahrungen.
Für Kinder und Jugendliche ist es erforderlich, das selbständiges und eigenverantwortliches, dem Lebensalter und der persönlichen Entwicklung adäquates Handeln erlernt werden kann. Erziehung zur Selbständigkeit d. h. Hilfe zur Selbsthilfe ist somit das zentrale Ziel unserer Arbeit.
In jeder Phase der Betreuung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen durch uns gilt es die Bedürfnisse des Kindes bzw. Jugendlichen herauszufinden, um realistische Zielvorstellungen entwickeln zu können, damit sie oder er in die Lage kommt, Schritte zur Bewältigung des Alltags und die Befähigung zur zukünftigen Lebensgestaltung zu erlernen.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, nicht einen jungen Menschen der Maßnahme anzupassen, sondern die Maßnahme an den jungen Menschen. Daraus folgt, dass wir für das einzelne Kind bzw. den einzelnen Jugendlichen schnell und unbürokratisch Konzeptionen erarbeiten und bereitstellen. In den nun folgenden aufgeführten Maßnahmen wird in differenzierter Form insbesondere auf den Inhalt und die mit dieser Maßnahme verbundenen Zielsetzungen eingegangen.
